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Update CORONA Reisebeschränkungen

5/2/2020

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Die Regierung in MVP hat einen 5 Phasen Plan zur Wiederaufnahme des Tourismus beschlossen:
Für die Pha­se 1, den vor­sich­ti­gen Ein­stieg in e­inen si­che­ren Tou­ris­mus, wur­de als Start­punkt der 1. Mai 2020 fest­ge­legt.  Ab dem 1. Mai dürfen Personen mit Zweitwohnsitz in MVP diesen besuchen.
Noch keinen Termin gibt es für die weiteren Startphasen. Ausgehend von den dann aktuellen Infektions­zahlen soll am 5. Mai in einem weiteren Gespräch zwischen Landes­regierung und Tourismus­branche darüber beraten werden, ob weitere Phasen gestartet werden können.

Phase 2: Vorsichtiger Einstieg in einen sicheren Gastronomie-Tourimus: Vorsichtige Öffnung der Gastronomie unter strengen, an jeweils den aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts orientierten Auflagen. Öffnung tourismus­affiner Tages­angebote (z.B. Fahrrad­verleih, Boots­verleih, Strandkorb­vermietung) mit strengen Auflagen.

Phase 3: Vorsichtiger Start in den Über­nachtungs-Tourismus für Einwohnerinnen und Einwohner Mecklenburg-Vorpommerns:  Der Über­nachtungs-Tourismus wird in dieser Phase ausschließlich für die Bewohnerinnen und Bewohner mit Erst­wohnsitz oder Zweit­wohnsitz in Mecklen­burg-Vorpom­mern sowie Dauer­campern ermöglicht.

Phase 4: Öffnung des Über­nachtungs-Tourismus für Gäste aus anderen Bundes­ländern: Tourismus von Bundes­bürgerinnen und Bundes­bürgern unter strengen, an jeweils den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts orientierten Auflagen.

Phase 5: Tages­tourismus und Neue Normalität auch für Gäste anderer Staaten: Übernachtungs-Tourismus auch von Gästen anderer Staaten (soweit nicht Risiko­gebiete) und Tages­tourismus entsprechend den dann geltenden Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts.Title Text.


Das bedeutet für unsere Gäste die gebucht haben, dass ab Phase 3 diejenigen anreisen dürfen die in MVP leben. Ab Phase 4 dürfen alle in Deutschland lebenden anreisen und ab Phase 5 auch die Gäste aus dem Ausland. Daher gilt weiter:
Sie als Gast der gebucht hat müssen keine Kündigung aussprechen, sollte es weiter das Reiseverbot bis hin zu Ihrem Urlaubstermin ensprechend Ihres Herkunftsortes (Phase 3-5) geben. Gilt zur Zeit Ihres Urlaubs ein Reiseverbot bzgl. der Corona-Krise, wird Ihr Vertrag als ungültig erklärt und Sie erhalten Ihre Mietzahlungen zu 100% zurück.
Wenn Sie trotzdem, aus welchen Gründen auch immer, kündigen möchten gelten unsere gültigen AGB.

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    Käptn T.

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