Bootshaus Goldberg
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Aktuelle COVID Reiseregeln in MV

1/10/2022

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In Mecklenburg Vorpommern gilt derzeit ein Ampelsystem welches für die verschiedenen Landkreise 4 Ampelphasen darstellt:
1. Grün
2. Gelb
3. Orange
4. Rot
Das Bootshaus Goldberg liegt im Landkreis Ludwigslust Parchim. Die aktuell geltende Ampelphase findest Du hier: https://www.mv-corona.de/
Die daraus abgeleiteten und aktuell geltenden regeln findest Du HIER.
Vor der Anreise erhältst Du noch eine Mail mit den aktuell geltenden Regeln.
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COVID19 Lockdown Update

12/18/2020

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Bis zum 10.01.2021 sind touristische Einreisen nach Mecklenburg Vorpommern Verboten. Auch die Beherbergung zum Besuch der Kernfamilie ist untersagt. Allein beruflich reisende Personen dürfen beherbergt werden. Ob der Lockdown über den 10.01.21 hinaus verlängert wird bleibt abzuwarten. Bei Buchungen die in den Zeitraum des Lockdowns fallen zahlen wir alle geleisteten Zahlungen zurück. Alternativ kann die Reise auch verschoben werden. Zunächst einmal heißt es inne halten und gesund bleiben.
​
​Wir wünschen ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr!
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Information für Gäste aus Risikogebieten

10/18/2020

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Die Regierung in Mecklenburg Vorpommern hat beschlossen, das zur Beherbergung von Gästen aus Risikogebieten nur noch ein negativer Corona-Test, nicht älter als 48h, mitgebracht werden muss. Die Quarantäne und der 2. Test fallen weg.

​https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/MV-streicht-die-Quarantaenepflicht-fuer-innerdeutsche-Urlauber,coronavirus3348.html
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Update CORONA Reisebeschränkungen

5/2/2020

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Die Regierung in MVP hat einen 5 Phasen Plan zur Wiederaufnahme des Tourismus beschlossen:
Für die Pha­se 1, den vor­sich­ti­gen Ein­stieg in e­inen si­che­ren Tou­ris­mus, wur­de als Start­punkt der 1. Mai 2020 fest­ge­legt.  Ab dem 1. Mai dürfen Personen mit Zweitwohnsitz in MVP diesen besuchen.
Noch keinen Termin gibt es für die weiteren Startphasen. Ausgehend von den dann aktuellen Infektions­zahlen soll am 5. Mai in einem weiteren Gespräch zwischen Landes­regierung und Tourismus­branche darüber beraten werden, ob weitere Phasen gestartet werden können.

Phase 2: Vorsichtiger Einstieg in einen sicheren Gastronomie-Tourimus: Vorsichtige Öffnung der Gastronomie unter strengen, an jeweils den aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts orientierten Auflagen. Öffnung tourismus­affiner Tages­angebote (z.B. Fahrrad­verleih, Boots­verleih, Strandkorb­vermietung) mit strengen Auflagen.

Phase 3: Vorsichtiger Start in den Über­nachtungs-Tourismus für Einwohnerinnen und Einwohner Mecklenburg-Vorpommerns:  Der Über­nachtungs-Tourismus wird in dieser Phase ausschließlich für die Bewohnerinnen und Bewohner mit Erst­wohnsitz oder Zweit­wohnsitz in Mecklen­burg-Vorpom­mern sowie Dauer­campern ermöglicht.

Phase 4: Öffnung des Über­nachtungs-Tourismus für Gäste aus anderen Bundes­ländern: Tourismus von Bundes­bürgerinnen und Bundes­bürgern unter strengen, an jeweils den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts orientierten Auflagen.

Phase 5: Tages­tourismus und Neue Normalität auch für Gäste anderer Staaten: Übernachtungs-Tourismus auch von Gästen anderer Staaten (soweit nicht Risiko­gebiete) und Tages­tourismus entsprechend den dann geltenden Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts.Title Text.


Das bedeutet für unsere Gäste die gebucht haben, dass ab Phase 3 diejenigen anreisen dürfen die in MVP leben. Ab Phase 4 dürfen alle in Deutschland lebenden anreisen und ab Phase 5 auch die Gäste aus dem Ausland. Daher gilt weiter:
Sie als Gast der gebucht hat müssen keine Kündigung aussprechen, sollte es weiter das Reiseverbot bis hin zu Ihrem Urlaubstermin ensprechend Ihres Herkunftsortes (Phase 3-5) geben. Gilt zur Zeit Ihres Urlaubs ein Reiseverbot bzgl. der Corona-Krise, wird Ihr Vertrag als ungültig erklärt und Sie erhalten Ihre Mietzahlungen zu 100% zurück.
Wenn Sie trotzdem, aus welchen Gründen auch immer, kündigen möchten gelten unsere gültigen AGB.

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Aktuelle Informationen zur CORONA Krise

4/17/2020

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Zur Zeit ist das Touristische Reisen aus privatem Anlass in das Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern untersagt. Dies gilt bis zum 19.04.2020. Danach erwarten wir neue Entscheidungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Sie als Urlauber müssen keine Kündigung aussprechen, sollte es weitere Reiseverbote bis hin zu Ihrem Urlaubstermin geben. Gilt zur Zeit Ihres Urlaubs ein Reiseverbot bzgl. der Corona-Krise, wird Ihr Vertrag als ungültig erklärt und Sie erhalten Ihre Mietzahlungen zu 100% zurück.
Wenn Sie trotzdem, aus welchen Gründen auch immer, kündigen möchten gelten unsere gültigen AGB.

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    Autor

    Käptn T.

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